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Ist eine verbundene Sache als Hauptsache anzusehen, wird deren Eigentümer gem II Alleineigentümer der ganzen Sache. Das Eigentum an der anderen verbundenen Sache erlischt, auch wenn diese iSv § 935 ...
Zu Abmahnungen gehören zwangsläufig auch Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen. Ein Überblick.
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