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Während das BGB im Kaiserreich nahezu unverändert blieb, ergaben sich im Zuge des verlorenen 1. Weltkriegs und in der Zeit der Weimarer Republik eine Reihe von Änderungen (insgesamt 15 Novellierungen) ...
Überzeugend ist die Argumentation Ottes zu Auslegungsfragen, ob eine Anrechnung nach § 2315 BGB erklärt wurde. Dabei nimmt er natürlich BGH ZEV 2010, 190 auf und kritisiert diese Entscheidung als zu ...