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Wird die Todeserklärung später wieder aufgehoben, kann der fälschlich für tot Erklärte sein Vermögen gem. § 2031 BGB zurückverlangen. Liegen die Sterbezeiten mehrerer Personen in einem gemeinsamen ...
Während das BGB im Kaiserreich nahezu unverändert blieb, ergaben sich im Zuge des verlorenen 1. Weltkriegs und in der Zeit der Weimarer Republik eine Reihe von Änderungen (insgesamt 15 Novellierungen) ...